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   BSG, 19.05.1998 - B 14 KG 2/98 B   

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BSG, 19.05.1998 - B 14 KG 2/98 B (https://dejure.org/1998,10189)
BSG, Entscheidung vom 19.05.1998 - B 14 KG 2/98 B (https://dejure.org/1998,10189)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - B 14 KG 2/98 B (https://dejure.org/1998,10189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Rechtsmittels bei vorherigen Vergleichsverhandlungen - Gewährung von Kindergeld an Flüchtlinge - Einstufung von Kindergeld als Fürsorgeleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 19.05.1998 - B 14 KG 2/98 B
    Hinsichtlich der zweiten Frage hätte der Kläger zudem darlegen müssen, aus welchem Grunde sie klärungsbedürftig ist, obgleich die Regelungen des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfg) vom 9. April 1991 (§ 3 Abs. 1, BGBl I S 689) und vom 27. Juli 1993 (§ 2 Abs. 1, BGBl I S 1361) nur Asylberechtigten, nicht aber Asylbewerbern die Rechtsstellung nach dem FlüAbk einräumen und eine rückwirkende Gleichstellung für Zeiträume vor der unanfechtbaren Anerkennung des Asylrechts vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und von der Rechtsprechung abgelehnt worden ist (BSGE 72, 8 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2).

    Im Hinblick auf die auf einen Zeitrum von vier Jahren vor der Rücknahme beschränkte rückwirkende Korrektur rechtswidriger Verwaltungsakte nach § 44 Abs. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) legt der Beschwerdeführer nicht dar, welchen Rechtssatz das LSG aufgestellt hat, mit dem es vom Urteil des BSG vom 15. Dezember 1992 - 10 RKg 11/92 - (BSGE 72, 8 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2) abgewichen sein soll.

    Unabhängig davon bleibt anzumerken, daß die Rechtsprechung des damals für den Bereich des Erziehungsgeldes zuständigen 4. Senats zur Frage des gewöhnlichen Aufenthalts von Asylberechtigten vor der Anerkennung ihres Asylrechts für die "Prognose-Rechtsprechung" im Bereich des Kg nicht übernommen worden ist (BSGE 72, 8 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2).

  • BVerfG, 15.05.1991 - 2 BvR 1716/90

    Asylanspruch bei Flucht aus Drittstaat

    Auszug aus BSG, 19.05.1998 - B 14 KG 2/98 B
    Der Kläger trägt nicht - wie erforderlich - vor, das LSG habe einen divergierenden Rechtssatz zur Verfahrensweise bei der Feststellung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts eines Asylbewerbers in der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt, sondern er legt lediglich dar, es habe bei Beachtung aller maßgebenden Umstände zu einer anderen Prognoseentscheidung, nämlich der Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers spätestens seit dem Erlaß des Beschlusses des BVerfG vom 15. Mai 1991 - 2 BvR 1716/90 -, gelangen müssen.

    Die Beschwerdebegründung enthält ferner keine hinreichende Darlegung einer Abweichung vom Beschluß des BVerfG vom 15. Mai 1991 - 2 BvR 1716/90 -.

  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus BSG, 19.05.1998 - B 14 KG 2/98 B
    Eine Abweichung zum Urteil des BSG vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 19/88 - (BSGE 65, 84 = SozR 1200 § 30 Nr. 17) ist ebenfalls nicht hinreichend dargetan.
  • BSG, 07.10.1991 - 4 REg 12/91

    Aussetzung des Rechtsstreits bei schwebendem Asylverfahren

    Auszug aus BSG, 19.05.1998 - B 14 KG 2/98 B
    Schließlich fehlt es auch an der hinreichenden Darlegung einer Abweichung zum - den Anspruch auf Erziehungsgeld betreffenden - Beschluß des BSG vom 30. September 1991 - 4 REg 12/91 -, den er dahingehend interpretiert, aus der bestandskräftigen Anerkennung eines Flüchtlings als Asylberechtigter sei zu folgern, daß der Flüchtling mit seiner Einreise seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründet habe und daher rückwirkend zum Zeitpunkt der Einreise die an den gewöhnlichen Aufenthalt anknüpfenden Sozialleistungen wie Erziehungsgeld und Kg beanspruchen könne.
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 19.05.1998 - B 14 KG 2/98 B
    Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muß erläutert werden, daß und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 19.05.1998 - B 14 KG 2/98 B
    Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muß erläutert werden, daß und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
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